Stelleninserat schreiben: Vorlage für IT-Stellen in der Schweiz
Ein Schweizer IT-Stelleninserat folgt einem festen Aufbau mit eigenen Konventionen wie Pensum und Lohnband. Diese Seite geht diesen Aufbau Teil für Teil durch und liefert dazu eine Vorlage zum Übernehmen sowie 7 Vorlagen nach Rolle.
Der Aufbau eines Schweizer Stelleninserats
Neun Teile in der Reihenfolge, in der Kandidatinnen und Kandidaten sie lesen.
Die Reihenfolge ist keine Stilfrage. Art. 53b der Arbeitsvermittlungsverordnung verlangt für die Meldung einer Stelle an das RAV Beruf, Tätigkeit mit speziellen Anforderungen, Arbeitsort, Pensum, Stellenantritt, befristet oder unbefristet, Kontaktadresse und Arbeitgeber. Das ist das Minimalgerüst jedes Inserats. Ein Drittel der Inserate wird laut JobCloud auf dem Smartphone gelesen, die Eckdaten gehören deshalb nach oben.
Titel: Berufsbezeichnung plus Pensum, etwa «Java Software Engineer 80–100 %»; keine internen Titel, höchstens 100 Zeichen.
Eckdaten: Pensum, Arbeitsort mit Gemeinde, Stellenantritt, befristet oder unbefristet. Die Pflichtangaben der RAV-Meldung sind zugleich die Filter jeder Jobbörse.
Einleitung: Zwei bis drei Sätze dazu, was diese Stelle von zehn ähnlichen unterscheidet: das Produkt, das Problem, das Team.
Unternehmen: Branche, Grösse, Standort und der Grund für diese IT-Abteilung: 62 % der ICT-Fachkräfte arbeiten ausserhalb der ICT-Kernbranche und kennen Ihr Kerngeschäft oft nicht.
Aufgaben: Höchstens sechs Punkte mit Verb und Objekt aus dem Alltag: «Ablösung der Auftragsverwaltung von Oracle Forms durch Angular» statt «Mitarbeit in spannenden Projekten».
Anforderungen: Muss und Wunsch getrennt; zum Muss gehört nur, was Sie im ersten Gespräch prüfen.
Angebot: Lohnband, Arbeitszeitmodell, Ferienwochen, Homeoffice-Tage, Weiterbildungsbudget. Nur was über dem gesetzlichen Minimum liegt, ist ein Argument.
Bewerbungsweg: Welche Unterlagen Sie brauchen, wie viele Gespräche folgen und wie lange es dauert; bei gefragten Profilen möglichst wenige Hürden.
Kontakt: Eine benannte Person mit E-Mail und Telefon, am besten aus dem Fachbereich, wie JobCloud und HR Today empfehlen.
Schweizer Konventionen, die in deutschen Vorlagen fehlen
Vorlagen aus Deutschland sind leicht zu finden und passen in sieben Punkten nicht.
Pensum in Prozent: «80–100 %» statt «Vollzeit»; das Pensum gehört in den Titel, weil eine Spanne auch Personen erreicht, die 80 % suchen und ein reines 100-%-Inserat nie öffnen.
Lohnband in CHF, mal 13: Jahreslöhne mit 13 Monatslöhnen, etwa «CHF 110'000 bis 125'000 x 13»; das passende Band pro Rolle liefert der Gehaltsreport; der Gehaltsrechner rechnet es pro Stadt. 75.9 % der Arbeitnehmenden erhielten 2024 einen 13. Monatslohn (BFS), «42-Stunden-Woche, 5 Wochen Ferien» ebenso: Beides ist Marktstandard, keine Zusatzleistung; die gesetzlichen 4 Wochen nach OR Art. 329a wirken im Vergleich knapp.
Arbeitsort und Homeoffice-Anteil: Gemeinde statt Kanton, Homeoffice in Tagen. 94 % der Firmen in der swissICT-Salärstudie 2026 erlauben Homeoffice, drei Bürotage pro Woche sind am häufigsten; ein gesetzlicher Anspruch fehlt; entscheidend ist also die Angabe im Inserat.
Sprachen mit Niveau: Deutsch verlangen 87 % der Schweizer Inserate, Englisch 32 %, Französisch 23 % (Stellenmarkt-Monitor Schweiz, 2023); nennen Sie den Zweck, etwa «Deutsch für den Fachbereich, Englisch im Entwicklungsteam».
Dossier statt Bewerbungsmappe: Schreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Diplome als PDF. Zeugnisse sind üblich, weil jede Person nach OR Art. 330a Anspruch darauf hat; «CV und Zeugnisse genügen» senkt die Hürde.
Bewilligung: «Arbeitsbewilligung für die Schweiz vorhanden» ist zulässig, weil der Aufenthaltsstatus kein geschützter Grund ist. Für EU/EFTA-Staatsangehörige gilt die Personenfreizügigkeit. Für Drittstaaten stellt der Arbeitgeber das Gesuch; 2026 stehen dafür 8'500 Bewilligungen bereit.
Stellenantritt «nach Vereinbarung»: Kündigungsfristen betragen nach OR Art. 335c ein bis drei Monate; Wechselwillige können daher selten sofort anfangen. «Per sofort oder nach Vereinbarung» schliesst niemanden aus.
Was rechtlich gilt
Was Gleichstellungsgesetz, Stellenmeldepflicht und Datenschutzgesetz verlangen, und was kein Gesetz verlangt.
Geschlecht: das Gleichstellungsgesetz
Art. 3 GlG verbietet jede direkte oder indirekte Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, ausdrücklich auch «für die Anstellung», schreibt aber keine Schreibweise wie (w/m/d) oder Paarform vor; Arbeitsrechtler Roland Bachmann nennt die geschlechtsneutrale Formulierung «grundsätzlich freiwillig». Die Fachstelle für Gleichstellung Kanton Bern empfiehlt trotzdem neutrale Funktionsbezeichnungen wie «Leitung» oder «Fachperson», alternativ die Paarform. Das Inserat ist selten der Klagegrund, aber das Beweisstück für die Anstellungsentscheidung: Wer allein wegen des Geschlechts ablehnt, schuldet bis zu drei Monatslöhne Entschädigung (Art. 5 Abs. 4), und die Frage nach einer Schwangerschaft ist nach dem EDÖB unzulässig.
Alter und Nationalität
Ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz für private Arbeitgeber fehlt; Alter und Herkunft schützt nur der Persönlichkeitsschutz nach ZGB Art. 28 und OR Art. 328. Ein Inserat wie «Nichtraucherin, 22 bis 40» sorgte 2026 für Aufsehen (20 Minuten, 18.8.2026): Laut HR Today sind Altersgrenzen grundsätzlich zulässig, und Gerichte beurteilen sie laut Prof. Roger Rudolph kaum als widerrechtlich. Sinnvoll sind sie trotzdem nicht, denn bei den 50- bis 64-Jährigen ist die Arbeitslosenquote in der ICT höher als in der Gesamtwirtschaft. Bei der Herkunft gilt die Grenze strenger: Art. 261bis StGB stellt den Ausschluss nach Ethnie oder Religion unter Strafe, nicht aber nach Staatsbürgerschaft; ein Inserat darf also nach Aufenthaltsstatus unterscheiden, nie nach Herkunft.
Stellenmeldepflicht 2026
Offene Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote ab 5 % müssen Sie zuerst dem RAV melden (Art. 21a AIG, Art. 53a AVV). Die SECO-Liste 2026 enthält keine Informatik-Berufsart; «Technische Verkaufsfachkräfte» stehen ausdrücklich ohne IKT darauf. Betroffen sind trotzdem «Grafik- und Multimediadesigner/-innen» (5.5 %), denen das SECO auch UX/UI-Designer, Interaktionsdesigner und Game Designer zuordnet, sowie «Führungskräfte in Vertrieb und Marketing» (6.2 %). Massgebend sind die Tätigkeiten, nicht der Titel; im Zweifel entscheidet das RAV.
Gemeldete Stellen dürfen erst fünf Arbeitstage nach der Publikation im Job-Room anderswo erscheinen, auch nicht auf ITBoard; das RAV liefert innert drei Arbeitstagen passende Dossiers. Keine Meldung braucht es in drei Fällen:
Interne Besetzung nach mindestens sechs Monaten im Unternehmen.
Einsätze bis 14 Kalendertage.
Anstellung einer beim RAV gemeldeten Person.
Vorsätzliche Verstösse kosten bis CHF 40'000 Busse. Das Check-Up-Tool des SECO klärt den Einzelfall.
Datenschutz bei Dossiers
Seit 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Art. 19 DSG verpflichtet Sie, Bewerbende über Ihre Identität, den Zweck und die Empfänger der Daten zu informieren. Bei einem im Ausland gehosteten Bewerbermanagement gehört auch der Staat dazu; jeder Bewerbungsweg braucht deshalb einen Link auf eine Datenschutzerklärung. Nach OR Art. 328b dürfen Sie nur Eignungsdaten bearbeiten. Nach Abschluss geben Sie Dossiers zurück oder vernichten sie; ein Talentpool braucht die Einwilligung (EDÖB, swissstaffing). Eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. Die oft zitierten «6 Monate» aus deutschen Vorlagen stammen aus dem AGG. Wer die Information nach Art. 19 vorsätzlich unterlässt, riskiert als verantwortliche Person eine Busse bis CHF 250'000 (Art. 60 DSG).
Lohnangabe: freiwillig, aber selten
Einen Rechtsanspruch auf Information über den Einstiegslohn kennt das Schweizer Arbeitsrecht nicht (Gutachten Kurt Pärli für das EBG, 2023); die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz gilt nicht für die Schweiz. Am Markt bleibt die Angabe trotzdem selten: 11.8 % der 743 von JobCloud befragten Firmen nennen den Lohn manchmal oder immer, und 10 % der Inserate auf jobs.ch trugen im Juli 2024 eine Lohnangabe.
Vorlage: ein IT-Stelleninserat zum Übernehmen
Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, Sätze streichen, die für Sie nicht stimmen.
Die Vorlage ist bewusst generisch und spricht Bewerbende mit «Sie» an; viele Schweizer Tech-Firmen duzen, das bleibt Ihre Entscheidung. Rollenspezifische Aufgaben und Anforderungen finden Sie weiter unten.
[Rolle] [Schwerpunkt] 80–100 %
[Ort], hybrid mit [2] Tagen Homeoffice pro Woche. Stellenantritt per sofort oder nach Vereinbarung, unbefristet.
[Firma] entwickelt [Produkt] für [Kunden] in [Branche]. Unser [Plattform-Team] von [Anzahl] Personen betreibt [System] für [Anzahl] Nutzende und stellt gerade auf [Vorhaben] um. Dafür suchen wir eine Person, die [konkrete Verantwortung] übernimmt.
[Firma] beschäftigt [Anzahl] Mitarbeitende an [Standorten], davon [Anzahl] in der IT.
Sie entwickeln [Komponente] in [Sprache und Framework] weiter und verantworten [Teilbereich] von der Anforderung bis zum Betrieb.
Sie [Verb und konkretes Vorhaben].
Sie arbeiten in einem Team von [Anzahl] Personen nach [Scrum oder Kanban] mit Code-Reviews und [Anzahl] Deployments pro [Woche].
Muss: [Anzahl] Jahre Erfahrung mit [Sprache] und [Framework], sicherer Umgang mit [Datenbank] und [CI/CD-Werkzeug], Deutsch [Niveau], Englisch im Team.
Wunsch: Erfahrung mit [Cloud-Plattform], [Zertifikat] oder [Domäne, etwa Zahlungsverkehr].
Ausbildung: Informatiker/in EFZ, HF, FH oder Universität, oder gleichwertige Praxis. Arbeitsbewilligung für die Schweiz vorhanden.
Lohnband CHF [von] bis [bis] x 13; die Einstufung hängt von [Erfahrung mit Stack und Domäne] ab.
[42]-Stunden-Woche mit Gleitzeit, [5] Wochen Ferien, [2] Tage Homeoffice pro Woche, Pensum ab [80] % möglich.
[Betrag] und [Anzahl] Tage pro Jahr für Weiterbildung, [Wahl der Hardware, Konferenzen, Halbtax].
CV und Arbeitszeugnisse genügen, ein Motivationsschreiben ist nicht nötig. Wir melden uns innert [5] Arbeitstagen; der Prozess besteht aus [Gespräch mit Team-Lead, technischem Gespräch, Kennenlernen des Teams] und dauert [3] Wochen.
Fragen beantwortet [Name], [Funktion], [E-Mail], [Telefon]; Datenbearbeitung: [Link zur Datenschutzerklärung für Bewerbende].
Formulierungen, die IT-Fachleute lesen wollen
Entwicklerinnen und Entwickler scannen ein Inserat. Die Stack Overflow Developer Survey 2025 nennt als stärkste Treiber der Zufriedenheit Autonomie, Bezahlung und das Lösen echter Probleme. Bei der Stellensuche stehen laut der Befragung von 2021 der Lohn (69 %), Flexibilität bei Zeit und Ort (61 %) und Lernmöglichkeiten (53 %) vorne. Im Inserat selbst wünschen sich 53 % Aussagen zur Developer Experience, 41 % Lohntransparenz und 35 % ein strukturiertes Onboarding.
Der Stack mit Versionen und dem, was gerade umgebaut wird: «Java 21, Spring Boot, PostgreSQL, Ablösung der JSF-Oberflächen durch Angular».
Eine Aufgabe, die man sich vorstellen kann: das System, die Nutzerzahl, das nächste Vorhaben.
Das Lohnband mit 13. Monatslohn und der Hinweis, wovon die Einstufung abhängt.
Der Prozess: Anzahl Gespräche, wer dabei ist, Dauer, ob es eine Aufgabe gibt.
«Dynamisches Umfeld», «spannende Projekte», «Hands-on-Mentalität»: Wörter, die jedes Inserat tragen könnte.
Zehn Jahre Erfahrung in einer Technologie, die es seit fünf Jahren gibt.
Sieben Muss-Kriterien, von denen zwei die Stelle beschreiben.
Ein Lohn, der «marktgerecht» ist, aber nicht dasteht.
Die Lohnangabe ist der Hebel mit dem besten Beleg. Im A/B-Test von Stack Overflow Jobs stieg die Klickrate mit Lohnspanne um durchschnittlich 75 %, bei Spannen über 100'000 US-Dollar verdoppelte sie sich, und der Effekt hielt über Monate an. Auf ITBoard geht das Lohnband zusätzlich als baseSalary an Google for Jobs, was die Stelle dort besser auffindbar macht.
Vorlagen nach Rolle
7 Vorlagen mit Aufgaben, Muss- und Wunsch-Anforderungen, Lohnband und Formulierungen für die jeweilige Rolle.
Jede Vorlage übernimmt den Aufbau dieser Seite. Dazu kommen rollenspezifische Aufgaben, Zertifikate, die zählen, das Lohnband aus dem Gehaltsreport und Wörter, bei denen die Zielgruppe abwinkt.
Entwicklung
Infrastruktur und Betrieb
Daten
Häufige Fehler in IT-Inseraten
Die meisten Fehler entstehen beim Kopieren aus dem letzten Inserat oder einer deutschen Vorlage. Auf ITBoard fragt der Editor Titel, Standort, Pensum, Lohnband und Skills als eigene Felder ab, damit Filter, Newsletter und Google for Jobs sie lesen; der Text dazwischen bleibt Ihre Arbeit.
Vor dem Veröffentlichen prüfen
Titel nennt Rolle und Pensum ohne interne Bezeichnung; Arbeitsort, Homeoffice und Stellenantritt stehen oben.
Höchstens sechs Aufgaben, jede mit System und Vorhaben statt Floskel.
Muss und Wunsch sind getrennt und mit Sprachniveaus versehen; jedes Muss wird im ersten Gespräch geprüft.
Die verlangten Jahre Erfahrung passen zum Alter der Technologie.
Lohnband in CHF mal 13; Arbeitszeit, Ferien und Weiterbildung mit Zahlen.
Keine Altersangabe, keine Herkunft; wenn nötig «Arbeitsbewilligung für die Schweiz vorhanden».
Stellenmeldepflicht geprüft, besonders für UX/UI, Game Design, Marketing- und Vertriebsleitung.
Datenschutzerklärung für Bewerbende verlinkt; verlangte Unterlagen und Prozessdauer genannt.
Kontaktperson mit Name, E-Mail und Telefon; auf dem Smartphone lesbar, kein PDF.
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Häufige Fragen zum Stelleninserat
Wie ist ein Stelleninserat aufgebaut und gibt es dafür eine Vorlage?
Ein Schweizer Stelleninserat folgt neun Teilen in fester Reihenfolge, von Titel und Eckdaten über Aufgaben und Anforderungen bis zu Angebot, Bewerbungsweg und Kontaktperson. Diese Seite liefert dazu eine generische sowie 7 rollenspezifische Vorlagen, alle kostenlos nutzbar.
Muss ein Stelleninserat in der Schweiz den Lohn nennen?
Nein. Das Schweizer Arbeitsrecht kennt keinen Anspruch auf Information über den Einstiegslohn, und die EU-Richtlinie 2023/970 gilt nicht für die Schweiz. Trotzdem lohnt sich die Angabe: Nur 11.8 % der Firmen nennen den Lohn im Inserat; Inserate mit Lohnspanne erhielten im Test von Stack Overflow Jobs aber 75 % mehr Klicks. Üblich ist ein Jahresband in CHF mit 13 Monatslöhnen, etwa «CHF 110'000 bis 125'000 x 13».
Ist die Schreibweise (w/m/d) in der Schweiz Pflicht?
Nein. Das Gleichstellungsgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund des Geschlechts bei der Anstellung, schreibt aber keine Schreibweise vor; (w/m/d) stammt aus der deutschen Praxis. Neutrale Funktionsbezeichnungen wie «Leitung Softwareentwicklung» oder die Paarform genügen; entscheidend ist nur, dass das Inserat keinem Geschlecht faktisch die Chance nimmt, denn bei einer Ablehnung allein wegen des Geschlechts drohen bis zu drei Monatslöhne Entschädigung.
Gilt die Stellenmeldepflicht 2026 für IT-Stellen?
Für Informatik-Berufsarten nicht: Ihre Arbeitslosenquote liegt unter der Schwelle von 5 %, und die SECO-Liste für 2026 führt keine davon. Betroffen sind aber «Grafik- und Multimediadesigner/-innen», denen das SECO auch UX/UI-Designer, Interaktionsdesigner und Game Designer zuordnet, sowie «Führungskräfte in Vertrieb und Marketing»; solche Stellen melden Sie zuerst im Job-Room des RAV und dürfen erst nach fünf Arbeitstagen anderswo erscheinen.
Darf ich ein Höchstalter oder eine Nationalität verlangen?
Ein Verbot von Altersangaben gibt es für private Arbeitgeber nicht; die Schweiz kennt kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz, und Gerichte beurteilen Altersgrenzen bei der Anstellung kaum als widerrechtlich. Zielführend sind sie trotzdem nicht. Ausschlüsse nach Ethnie oder Religion sind dagegen nach Art. 261bis StGB strafbar; die Staatsbürgerschaft ist davon nicht erfasst; Sie dürfen deshalb eine vorhandene Arbeitsbewilligung für die Schweiz verlangen.
Wie lange darf ich Bewerbungsdossiers aufbewahren?
Das Datenschutzgesetz nennt keine Frist, verlangt aber die Vernichtung, sobald die Daten für den Zweck nicht mehr nötig sind. Nach Abschluss geben Sie Dossiers abgelehnter Personen zurück oder löschen sie; ein Talentpool braucht deren Einwilligung. Die oft zitierten sechs Monate stammen aus dem deutschen AGG, nicht aus Schweizer Recht; die dreimonatige Klagefrist des Gleichstellungsgesetzes begründet hier eine kurze Aufbewahrung; auf Anfrage müssen Sie die Dauer nennen (Art. 25 DSG).
Inserat aus der Vorlage erstellen
Übernehmen Sie die Vorlage in den Editor auf ITBoard, ergänzen Sie Lohnband und Skills, und das Inserat ist unmittelbar nach dem Veröffentlichen online.
· Quellen: GlG, AIG, AVV, DSG, OR und ZGB auf Fedlex; SECO, Liste meldepflichtige Berufsarten 2026 und Berufsbezeichnungen 2026; arbeit.swiss, FAQ Stellenmeldepflicht; EDÖB, Leitfaden Arbeitsbereich 2014; swissstaffing, Merkblatt revDSG 2023; EBG, Gutachten Pärli 2023; Rechtsratgeber rassistische Diskriminierung des Bundes; Fachstelle Gleichstellung Kanton Bern; HR Today 2020, Ungleichbehandlung im Recruiting; 20 Minuten, 18.8.2026; JobCloud, Checkliste Stelleninserat; JobCloud 2024, Der Lohn in Stelleninseraten; JobCloud 2022, Gesetzliche Anforderungen an Stelleninserate; BFS, Lohnstrukturerhebung 2024; BFS, Arbeitszeit 2025; BFS, Arbeitsvolumenstatistik 2024 via Baublatt; Adecco Job Index Q1 2023, Stellenmarkt-Monitor Schweiz; Kanton Zürich, Stellensuche und Bewerbung; Stack Overflow Developer Survey 2025, Stack Overflow Blog 2021 und Stack Overflow Blog 2016; swissICT, Saläre der ICT 2026 via inside-it; BSS/ICT-Berufsbildung Schweiz, Bedarfsprognose 2033; EJPD, Kontingente 2026; HR Today, «Zum Stelleninserat in 8 Schritten» (21.9.2020); Preise und Funktionen gemäss itboard.ch.