Ratgeber für Arbeitgeber

IT-Personalvermittlung in der Schweiz: Kosten, Modelle, Alternativen

Ein Vermittler kostet bei CHF 120'000 Jahreslohn zwischen CHF 16'800 und CHF 30'000, ein Stelleninserat auf ITBoard CHF 49 bis CHF 199. Schweizer IT-Personalvermittler brauchen dafür eine Bewilligung nach Arbeitsvermittlungsgesetz, und je nach Fall lohnt sich eher eine Provision oder ein Inserat.

Was IT-Personalvermittler in der Schweiz tun

Ein Personalvermittler sucht Kandidatinnen und Kandidaten für Ihre offene Stelle, sichtet Dossiers und führt Erstgespräche; Sie stellen selbst ein und zahlen ein Erfolgshonorar. Ein Verleiher stellt die Person dagegen selbst an und überlässt sie Ihnen gegen einen Stundensatz. Viele Schweizer IT-Agenturen bieten beides an, dazu Payrolling und Mandatssuche.

Beide Tätigkeiten regelt das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, SR 823.11). Wer regelmässig und gegen Entgelt vermittelt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamts (Art. 2 AVG). Wer Personal gewerbsmässig verleiht, also Temporärarbeit oder Contracting anbietet, braucht eine Verleihbewilligung (Art. 12 AVG) mit Kaution ab CHF 50'000, ab 60'000 Einsatzstunden pro Jahr CHF 100'000 (Art. 6 GebV-AVG). Gewerbsmässig heisst mehr als zehn Verleihverträge in zwölf Monaten mit Gewinnabsicht oder mindestens CHF 100'000 Umsatz (Art. 29 AVV). Beide Bewilligungen gelten unbefristet und schweizweit; für grenzüberschreitende Tätigkeit braucht es zusätzlich das SECO, und Verleih vom Ausland in die Schweiz ist verboten (Art. 12 Abs. 2 AVG).

Ohne Bewilligung zu vermitteln oder zu verleihen kostet bis zu CHF 100'000 Busse (Art. 39 AVG), ein Verleihvertrag ohne Bewilligung ist nichtig (Art. 22 Abs. 5 AVG). Das SECO führt ein Verzeichnis der bewilligten Betriebe mit über 7'400 Einträgen.

Temporäreinsätze unterstehen zusätzlich dem allgemeinverbindlichen GAV Personalverleih 2024–2027, der laut swissstaffing für rund 400'000 Arbeitnehmende pro Jahr gilt. Er garantiert 13. Monatslohn, Ferien und Krankentaggeld über 720 Tage sowie eine Pensionskasse ab dem ersten Tag bei unbefristeten oder über 13 Wochen dauernden Einsätzen. Die Mindestlöhne von CHF 25.86 pro Stunde für Gelernte (2026; Hochlohngebiete wie Zürich, Basel oder Genf CHF 27.62) liegen weit unter IT-Löhnen; für Ihren Stundensatz zählen die Pflichten des Verleihers, nicht die Mindestlöhne.

Die Modelle und ihre Kosten

Es gibt fünf Vertragsformen mit je eigener Preislogik. Eine offizielle Honorarstatistik gibt es nicht, IT-spezialisierte Agenturen publizieren keine Sätze; die Spannen stammen aus öffentlichen AGB und Schweizer Vergleichsportalen, abgerufen im September 2026.

Feststellenvermittlung: Provision auf den Bruttojahreslohn

Sie erteilen den Auftrag, der Vermittler sucht, Sie stellen ein und zahlen einen Prozentsatz des Bruttojahreslohns. Vergleichsportale nennen 15 bis 30 % (glow-careers, März 2026) oder 15 bis 25 % (gryps, August 2025). Öffentliche AGB liegen tiefer:

  • Hans Leutenegger: 12 % bis CHF 58'500, 18 % bis CHF 143'000, 22 % bis CHF 200'000, zuzüglich MwSt (Januar 2024)

  • AIDAS Personal: 10 % bis CHF 70'000, 12 % ab CHF 70'000, 14 % ab CHF 100'000 (2026)

  • SBB: Pauschale CHF 10'000 bis CHF 100'000, CHF 15'000 bis CHF 120'000, CHF 20'000 bis CHF 150'000 (Juni 2024)

  • ASSA ABLOY: 10 bis 16 % je nach Lohnband, gedeckelt bei CHF 22'000

  • Nexplore: 12 % bis CHF 90'000, 15 % darüber (IT-Dienstleister)

Grosse Arbeitgeber geben ihre Sätze meist selbst vor; Basis ist üblicherweise der Monatslohn mal 13 ohne Boni.

Temporärarbeit und Personalverleih: Stundensatz mit Marge

Die Person ist beim Verleiher angestellt und arbeitet unter Ihrer Weisung. Der Verleihvertrag muss den Stundensatz mit allen Sozialleistungen, Zulagen und Spesen ausweisen (Art. 22 AVG); gryps nennt für IT-Profile CHF 100 bis 200 pro Stunde. Ein Temporärbüro rechnet mit 60 bis 70 % Bruttolohn, 15 bis 20 % Sozialabgaben und 15 bis 25 % Marge (iPersonal, April 2026, nicht IT-spezifisch). Ein Freelancer, der nur sich selbst über die eigene GmbH verleiht, braucht keine Verleihbewilligung (Art. 28 Abs. 2 AVV).

Payrolling: die Anstellung über Dritte

Sie haben die Person selbst gefunden, wollen sie aber nicht anstellen; ein Payroll-Anbieter stellt sie an und verleiht sie an Sie. Das SECO stuft Payrolling und Employer-of-Record als Personalverleih ein (Weisungen Juni 2024); der Anbieter braucht die Verleihbewilligung. PayrollPlus verlangt 1 bis 5 % des Rechnungsbetrags inklusive Unfall-, Krankentaggeld- und Pensionskassenversicherung, magicheidi nennt «um 5 %» oder CHF 2 pro Stunde (Januar 2026). Payrolling ist das günstigste Modell, sucht aber niemanden für Sie.

Try & Hire: drei Monate temporär, dann übernehmen

Der Verleiher stellt die Person an, Sie beschäftigen sie temporär und übernehmen sie später fest. Nach drei Monaten Einsatz ist die Übernahme honorarfrei (Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG); davor schuldet der Einsatzbetrieb höchstens den fehlenden Anteil für Verwaltungsaufwand und Gewinn, weitergehende Klauseln sind laut SECO unzulässig. Ein AGB-Beispiel von neXt work (2018): 13 % auf CHF 70'000 sind CHF 9'100, nach 8 von 13 Wochen bleiben CHF 3'500 geschuldet. In der Probephase zahlen Sie den Temporär-Stundensatz von CHF 100 bis 200, bei 42 Wochenstunden über 13 Wochen also CHF 54'600 bis 109'200 gemäss GAV Personalverleih.

Bei der Suche auf Mandatsbasis zahlen Sie unabhängig vom Ergebnis, in Raten ab Auftragserteilung. gryps nennt für Executive Search 20 bis 30 % des Jahreslohns, bei CHF 180'000 also CHF 36'000 bis 54'000. NEXUS unterscheidet auf seiner Website zwischen Mandats- und Erfolgsbasis, ohne Sätze zu nennen. Die deutsche BDU-Marktstudie 2024 weist im Durchschnitt 27.5 % des Zieleinkommens aus, zahlbar in Dritteln bei Auftrag, Shortlist und Vertragsunterschrift; für die Schweiz fehlen belegte Retainer-Sätze.

Rechenbeispiel: Vermittlung gegen Inserat

Eine Senior-Stelle in der Softwareentwicklung mit CHF 120'000 Bruttojahreslohn.

CHF 120'000 liegen nahe am swissICT-Median für Senior-Profile von CHF 130'650 (Salärstudie 2026). Nach den AGB von Hans Leutenegger gilt die Stufe 18 %, also CHF 21'600 plus 8.1 % MwSt, zusammen CHF 23'350. AIDAS Personal berechnet ab CHF 100'000 pauschal 14 %, also CHF 16'800; die übrigen Werte stammen aus Portal-Spannen und Arbeitgeber-AGB.

  • Provision 14 %: CHF 16'800 (AIDAS Personal, ab CHF 100'000)

  • Provision 15 %: CHF 18'000 (gryps unterer Rand; Nexplore ab CHF 90'000)

  • Provision 18 %: CHF 21'600 zuzüglich MwSt (Hans Leutenegger)

  • Provision 25 %: CHF 30'000 (gryps oberer Rand, Beispiel glow-careers)

  • Pauschale: CHF 15'000 bis 20'000 (SBB-AGB)

  • ITBoard Standard: CHF 99 für 2 Monate

  • ITBoard Premium: CHF 199 für 1 Jahr

Ein Stelleninserat auf ITBoard kostet CHF 49 bis CHF 199 je nach Paket; die ersten drei Inserate eines neuen Firmenkontos sind gratis und laufen 30 Tage. Der Abstand zur tiefsten hier belegten Vermittlungskosten (SBB-Pauschale, CHF 15'000) beträgt damit mindestens CHF 14'800. Die Preise der anderen Portale stehen im Kostenvergleich.

Ein Inserat erreicht nur Personen, die suchen, und sortiert nicht vor; beides übernimmt der Vermittler. Was ein Inserat zurückbringt, zeigt ein Kunden-Report vom Juli 2026: 27 Bewerbungs-Klicks aus einem Basic-Inserat für CHF 49.

Wann sich ein Vermittler lohnt und wann nicht

Der Markt hat sich seit 2023 zugunsten der Arbeitgeber gedreht, vor allem bei Entwicklerprofilen. Ganz leer ist er nicht: Die Erwerbslosenquote in ICT-Berufen lag 2024 bei 3.5 %, und swissICT nennt für 2026 KI, Cloud, Cybersecurity und Data als gefragteste Kompetenzen. Mehr Zahlen zum Fachkräftemangel liefert der IT-Arbeitsmarkt Schweiz.

Ein Vermittler lohnt sich
  • Das Profil sucht nicht aktiv: erfahrene Leute in Security, Cloud, Data oder KI, die nur auf Direktansprache reagieren.

  • Die Suche ist vertraulich, etwa eine Nachfolge, die im Team noch nicht bekannt sein darf.

  • Niemand im Haus hat Zeit für Sichtung und Erstgespräche, und jeder unbesetzte Monat kostet mehr als die Provision.

  • Sie brauchen jemanden in Tagen: Temporär oder Try & Hire liefert aus dem Pool des Verleihers.

Ein Inserat reicht
  • Entwicklerprofile: 2024 sanken die Inserate für Softwareentwicklung um 22 %, die Stellensuchenden nahmen um 46 % zu (Netzwoche, November 2024).

  • Sie können Stack, Aufgaben, Pensum und Lohnband nennen; Inserate mit Lohnband erhalten auf ITBoard 145 % mehr Bewerbungen (Plattform-Daten, Resultate variieren je nach Rolle).

  • Sie stellen mehrmals pro Jahr ein: Eine Provision von CHF 18'000 entspricht rund 90 Premium-Inseraten.

  • Sie haben sechs Wochen Zeit: Online-Inserate blieben 2018 bis 2021 über alle Berufe im Schnitt 43 Tage ausgeschrieben, für IT liegen keine eigenen Zahlen vor (BSS/KOF, 2023).

Beides lässt sich verbinden: erst inserieren, nach drei bis vier Wochen ohne Dossiers einen Vermittler auf Erfolgsbasis beiziehen. Halten Sie schriftlich fest, dass Eigenbewerbungen kein Honorar auslösen, wie es SwissFactory in seinen AGB für die letzten sechs Monate regelt.

Der IT-Arbeitsmarkt 2026 in Zahlen

Bedarfsprognose bis 2033, Fachkräftemangel-Index und Zuwanderung: IT-Arbeitsmarkt Schweiz.

Woran Sie einen seriösen Vermittler erkennen

Prüfen Sie zuerst die Bewilligung im SECO-Verzeichnis unter vzavg1.admin.ch. Wer Temporärpersonal, Contractor oder Payrolling anbietet, braucht die Verleihbewilligung, nicht nur die Vermittlungsbewilligung. Inserate müssen Name und Adresse des Vermittlers zeigen, Verleiher müssen Temporärarbeit kennzeichnen (Art. 7 und 18 AVG).

Für den Vertrag mit Ihnen schreibt das Gesetz keine Form vor; nur der Vertrag mit dem Stellensuchenden muss schriftlich sein (Art. 8 AVG). Verlangen Sie ihn trotzdem schriftlich, mit Honorarsatz, Berechnungsbasis (Monatslohn mal 13, mit oder ohne Bonus), Zahlungsfrist und Garantie. Der Verleihvertrag ist schriftlich Pflicht und muss vor Arbeitsbeginn vorliegen, mit Qualifikation, Arbeitsort, Dauer, Arbeitszeiten, allen Kosten und der Bewilligungsbehörde (Art. 22 AVG, Art. 50 AVV).

Eine Garantiefrist regelt das Gesetz nicht, die Rückerstattung ist Vertragssache. Bei einem Austritt in der Probezeit erstatten Agenturen und Arbeitgeber gestaffelt zurück:

  • Hans Leutenegger: 50 % im ersten, 25 % im zweiten, 10 % im dritten Monat

  • AIDAS Personal: 50 % im ersten, 40 % im zweiten, 30 % im dritten Monat

  • ASSA ABLOY: 100 % bei Nichtantritt, 80 % in den Wochen 1 bis 4, 60 % in den Wochen 5 bis 12

  • SBB: volle Rückzahlung bei Austritt in den ersten drei Monaten

Ersatzsuche statt Rückerstattung ist die Alternative. Vereinbaren Sie eines von beidem, mit Frist und Ausnahmen wie Stellenabbau oder Krankheit.

Klauseln, die Kandidaten an einen einzigen Vermittler binden, sind nichtig (Art. 8 Abs. 2 AVG); Ihnen gegenüber ist Exklusivität frei vereinbar. Üblicher sind Schutzklauseln, nach denen das Honorar geschuldet ist, wenn eine vorgestellte Person innert sechs Monaten eintritt (Hans Leutenegger, Nexplore); bei mehreren Vermittlern zählt bei der SBB das Eingangsdatum. Klären Sie das vorher.

Ein Dossier mit Namen darf der Vermittler ohne separate Zustimmung nur im Hinblick auf den bevorstehenden Vertragsabschluss weitergeben; anonymisierte Kurzprofile sind erlaubt, Referenzen nur mit schriftlicher Zustimmung (Art. 19 AVV). Nach dem Verfahren muss der Vermittler die Bewerberdaten löschen (swissstaffing-Merkblatt zum revidierten DSG, 2023). Für Sie gilt seit 1. September 2023 zudem das revidierte Datenschutzgesetz mit Informationspflicht, Auskunftsrecht und Bussen bis CHF 250'000.

Vor der Auftragserteilung prüfen

  1. Eintrag im SECO-Verzeichnis, bei Temporär und Payrolling mit Verleihbewilligung

  2. Honorarsatz, Berechnungsbasis, MwSt und Zahlungsfrist schriftlich

  3. Garantie: gestaffelte Rückerstattung oder Ersatzsuche, mit Frist und Ausnahmen

  4. Schutzklausel: Frist nach Präsentation und Regel für Eigenbewerbungen

  5. Try & Hire: honorarfreie Übernahme nach drei Monaten, keine längere Frist

  6. Anonymisierte Kurzprofile zuerst, volle Dossiers nur mit Zustimmung

Wenn Sie selbst inserieren

Aufbau, Schweizer Konventionen und Vorlage: Stelleninserat schreiben.

Spezialisierte IT-Vermittler in der Schweiz

Die folgende Liste nennt Anbieter, die am 16. September 2026 auf ihrer Website IT-Vermittlung, IT-Verleih oder IT-Contracting als Spezialisierung auswiesen, alphabetisch und mit Standort laut Website. Kein Ranking, keine Empfehlung; Bewilligung, Sätze und Garantien waren nicht Teil der Prüfung. Generalisten mit eigener IT-Sparte sind markiert.

  • Bosshard & Partner Unternehmensberatung AGHünenberg See, Zürich

  • Experis (ManpowerGroup)Zürich, Basel, Genf (Generalist)

  • Hays (Schweiz) AGZürich, Basel, Bern, Genf (Generalist)

  • mühlemann IT-personalBern

  • NEXUS Personal- & Unternehmensberatung AGZürich

  • Robert HalfZürich (Generalist)

  • swiss-IT-recruiting GmbHWangen SZ

  • SwisslinxZürich

Für Kandidatinnen und Kandidaten

Ein Vermittler darf Ihnen als Stellensuchendem höchstens 5 % des ersten Bruttojahreslohns und CHF 45 Einschreibgebühr belasten. Meist zahlt jedoch der Arbeitgeber. Klauseln, die Sie an einen Vermittler binden, sind nichtig (Art. 8 und 9 AVG, Art. 2 und 3 GebV-AVG). Wie Sie von Headhuntern gefunden werden, steht im Ratgeber für Kandidaten.

Häufige Fragen zur IT-Personalvermittlung

Was kostet ein IT-Personalvermittler in der Schweiz?

Bei der Feststellenvermittlung zahlen Sie einen Prozentsatz des Bruttojahreslohns: Vergleichsportale nennen 15 bis 30 %, öffentliche AGB 10 bis 22 %, gestaffelt nach Lohnhöhe. Bei CHF 120'000 sind das CHF 16'800 bis 30'000. Temporäre IT-Einsätze kosten CHF 100 bis 200 pro Stunde, Payrolling 1 bis 5 % des Rechnungsbetrags. IT-Agenturen publizieren ihre Sätze nicht; verlangen Sie eine schriftliche Offerte.

Ist die Provision bei der Personalvermittlung in der Schweiz gesetzlich begrenzt?

Nur gegenüber Stellensuchenden. Von ihnen darf ein Vermittler höchstens 5 % des ersten Bruttojahreslohns und eine Einschreibgebühr von CHF 45 verlangen (Art. 2 und 3 GebV-AVG), und erst nach Abschluss eines Arbeitsvertrags. Das Honorar des Arbeitgebers regelt das Arbeitsvermittlungsgesetz nicht betragsmässig; es ist frei verhandelbar. Öffentliche AGB von Agenturen und Arbeitgebern liegen zwischen 10 und 22 %, Vergleichsportale nennen bis zu 30 %.

Braucht ein Personalvermittler in der Schweiz eine Bewilligung?

Ja. Wer regelmässig und gegen Entgelt vermittelt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamts (Art. 2 AVG). Wer Personal gewerbsmässig verleiht, also Temporärarbeit, Contracting oder Payrolling anbietet, braucht eine Verleihbewilligung mit Kaution von CHF 50'000 (Art. 12 AVG). Ohne Bewilligung drohen Bussen bis CHF 100'000, und der Verleihvertrag ist nichtig. Bewilligte Betriebe stehen im SECO-Verzeichnis unter vzavg1.admin.ch.

Was kostet die Übernahme nach Try & Hire?

Nach drei Monaten Einsatz nichts. Art. 22 Abs. 3 und 4 AVG erlauben eine Entschädigung nur, wenn der Einsatz kürzer als drei Monate war und die Person innert drei Monaten nach Einsatzende zu Ihnen wechselt, höchstens im Umfang der bis drei Monate fehlenden Marge für Verwaltungsaufwand und Gewinn. Weitergehende Klauseln sind laut SECO unzulässig. In der Probephase zahlen Sie den Temporär-Stundensatz, für IT-Profile etwa CHF 100 bis 200.

Muss ich zahlen, wenn sich der Kandidat parallel selbst beworben hat?

Das entscheidet Ihr Vertrag. Agentur-AGB wie jene von Hans Leutenegger oder Nexplore sehen das Honorar vor, wenn eine vorgestellte Person innert sechs Monaten eintritt. Arbeitgeber-AGB drehen das um: Bei der SBB zählt das Eingangsdatum des Dossiers, SwissFactory schliesst Kandidaten aus, die sich in den letzten sechs Monaten selbst beworben haben. Führen Sie ein datiertes Bewerbungsregister und regeln Sie den Fall vor dem ersten Dossier.

Ist ITBoard ein Personalvermittler?

Nein. ITBoard ist ein Self-Service-Jobboard für IT-Stellen in der Schweiz: Sie erstellen ein Firmenkonto, schreiben das Stelleninserat selbst oder übernehmen es aus Recruitee, Refline oder Workday, wählen ein Paket und veröffentlichen. Es gibt keine Vermittlungsprovision und keine Erfolgsgebühr, nur den Preis pro Inserat: CHF 49 für einen Monat, CHF 99 für zwei Monate, CHF 199 für ein Jahr. Die ersten drei Inserate sind gratis.

Inserat statt Provision

Ein Stelleninserat auf ITBoard kostet CHF 49 bis CHF 199, ohne Abo und ohne Erfolgsgebühr nach der Einstellung. Die ersten drei Inserate eines neuen Firmenkontos sind gratis.